Sehr gerne fotografiere ich auch an Kindergärten und Grundschulen. Dies erfordert jedoch die Einwilligung der Eltern gegenüber der Schule und mir, da Fotoaufnahmen personenbezogene Daten im Sinne von Art. 4 Nr. 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind, zudem der technische Ablauf ebenfalls die Erhebung personenbezogener Daten erfordert. Die Verarbeitung dieser personenbezogener Daten ist mir nur möglich, wenn Sie als Betroffene im Sinne des Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DSGVO gegenüber der Schule und mir diesbezüglich einwilligen. Nach den gesetzlichen Vorgaben von Art. 4 Nr. 11 und Art. 7 DSGVO muss die Einwilligung insbesondere freiwillig und informiert erteilt werden, lesen Sie dazu bitte alles über den Ablauf weiter unten. Aus Nachweisgründen können Sie Ihre Einwilligung mittels des Formulars hier weiter unten vorbereiten und dann schriftlich bei der Schule und mir einreichen (vgl. Art. 7 Abs. 1 DSGVO). Sie können jederzeit ihre Einwilligung widerrufen und jederzeit Auskunft über die von Ihnen bzw. Ihrem Kind erhobenen personenbezogenen Daten bekommen oder diese löschen lassen.